Beschreibung Einladung zur
Kirchgemeindeversammlung
Kirchgemeindehaus Wallisellen, Zentralstrasse 10
Teilnahmeberechtigte
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Wallisellen, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Gäste, Freunde und Jugendliche unserer Kirchgemeinde sind ebenfalls herzlich willkommen.
Traktanden
1. Abnahme Budget 2026 und Festsetzung des Steuerfusses
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung zuhanden des Präsidiums der Kirchenpflege, Zentralstrasse 10, 8304 Wallisellen, einzureichen Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung informiert die Kirchenpflege über allgemeine Themen und lädt alle Anwesenden zu einem Apéro ein.
Aktenauflage
Die Akten liegen ab dem 10. November 2025 in unserem Sekretariat auf oder können unter www.ref-wallisellen.ch/kg-versammlung eingesehen werden.
Wallisellen, 23. Oktober 2025 Die Kirchenpflege