Wir freuen uns, wenn Sie in die reformierte Kirche eintreten oder wieder eintreten möchten. Dafür gibt es gute Gründe. Darum möchten wir Sie kennenlernen und mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Mitglieder unserer Kirchgemeinde gehören gleichzeitig der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich an und haben zahlreiche Rechte: das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Fragen, das Recht auf die Inanspruchnahme kirchlicher Dienstleistungen und auf die Unterstützung in seelischen und anderen Notlagen sowie die Zusendung der Zeitschrift "reformiert". Die Pflicht besteht in der Bezahlung der Kirchensteuern.
Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Landeskirche erfolgt schriftlich mit dem Formular «Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich». Es werden darin alle für die Erfassung der Mitgliedschaft nötigen Personalien erfragt. Es dient zugleich der administrativen Abwicklung des Kircheneintritts durch das zuständige Pfarramt, den Kirchenrat und die Einwohnerkontrolle. Das Pfarramt nimmt mit Ihnen Kontakt auf.