Die Rechtsgrundlagen für das staatliche und kirchlich-körperschaftliche Recht der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden sind in der Gesetzessammlung des Kantons Zürich (
Loseblattsammlung) abrufbar (ab Ordnungsnummer 180.1). Die Kirchgemeinde umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner der politischen Gemeinde Wallisellen. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber. Die wichtigsten Erlasse der Kirchgemeinde finden Sie nachstehend.
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Kirchgemeindeordnung der Reformierten Kirche Wallisellen v2019